Aufgrund unserer fachlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen sind wir durch den Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften in Mainz an der "besonderen Heilbehandlung als H-Arzt" beteiligt. Deshalb dürfen wir Unfallverletzungen zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung behandeln. Ausnahmen bilden Schädelverletzungen, hochgradige Verbrennungen und schwerwiegende Skelett-, Gelenk- oder Weichteilverletzungen, die wir an eine berufsgenossenschaftliche Klinik oder eine autorisierte Unfallklinik weiterleiten müssen.